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VGH Bayern, 08.11.1999 - 9 B 96.3273 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.11.1999 - 9 B 96.3273
- BVerwG, 16.06.2000 - 6 B 31.00
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften; …
Hinzu kommt, dass Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst werden (BayVGH, Urteil vom 8.11.1999 Az. 9 B 96.3273 RdNr. 21 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 14.4.1998 NuR 1989, 342). - VG Hannover, 15.06.2018 - 4 A 1677/16
Moor; mündliche Verhandlung; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Verzicht
Hinzu kommt, dass Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst werden (BayVGH, Urteil vom 8.11.1999 Az. 9 B 96.3273 RdNr. 21 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 14.4.1998 NuR 1989, 342).". - VG München, 13.07.2023 - M 19 K 22.1992
Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung, Dauergrünland in Form einer …
Hinzu kommt auch hier, dass Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst werden (BayVGH, U.v. 8.11.1999 - 9 B 96.3273 - Rn. 21 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, B.v. 14.4.1998 - 4 B 55/88 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 18.09.2014 - 14 ZB 11.603
Naturschutzrechtliche Erlaubnis; Ausnahme von den Beschränkungen des Verbots der …
Denn Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grünflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, sind von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst (BayVGH, U.v. 8.11.1999 - 9 B 96.3273 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 14.4.1988 - 4 B 55.88 - BauR 1988, 587; BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn.19).