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   VGH Bayern, 08.11.1999 - 9 B 96.3273   

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VGH Bayern, 08.11.1999 - 9 B 96.3273 (https://dejure.org/1999,33131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.1999 - 9 B 96.3273 (https://dejure.org/1999,33131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 1999 - 9 B 96.3273 (https://dejure.org/1999,33131)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften;

    Hinzu kommt, dass Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst werden (BayVGH, Urteil vom 8.11.1999 Az. 9 B 96.3273 RdNr. 21 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 14.4.1998 NuR 1989, 342).
  • VG Hannover, 15.06.2018 - 4 A 1677/16

    Moor; mündliche Verhandlung; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Verzicht

    Hinzu kommt, dass Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst werden (BayVGH, Urteil vom 8.11.1999 Az. 9 B 96.3273 RdNr. 21 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 14.4.1998 NuR 1989, 342).".
  • VG München, 13.07.2023 - M 19 K 22.1992

    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung, Dauergrünland in Form einer

    Hinzu kommt auch hier, dass Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst werden (BayVGH, U.v. 8.11.1999 - 9 B 96.3273 - Rn. 21 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, B.v. 14.4.1998 - 4 B 55/88 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 18.09.2014 - 14 ZB 11.603

    Naturschutzrechtliche Erlaubnis; Ausnahme von den Beschränkungen des Verbots der

    Denn Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grünflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, sind von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst (BayVGH, U.v. 8.11.1999 - 9 B 96.3273 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 14.4.1988 - 4 B 55.88 - BauR 1988, 587; BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn.19).
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